Blau-weiße Kapseln bilden das Paragraphen-Symbol.
Das VOASG soll Vor-Ort-Apotheken gegen den Versandhandel stären. Gestern wurde es im Bundestag beschlossen. © Talaj / iStock / Getty Images Plus

VOASG | Verabschiedung

ENDLICH DURCH: DAS VOR-ORT-APOTHEKEN-STÄRKUNGS-GESETZ

Im Juli 2017 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen, vor eineinhalb Jahren kam der erste Referentenentwurf, nun wurde es verabschiedet. Im Dezember kann das VOASG in Kraft treten, das die Position niedergelassener Apotheken gegen den europäischen Versandhandel stärken soll.

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Am Donnerstagabend, 29. Oktober, hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD beschlossen. Der Bundesrat, der die Stimmen der Bundesländer widerspiegelt, berät noch, allerdings ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Es soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Es sieht die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch bei den EU-Versandapotheken vor, einheitliche Qualitätsbestimmungen für den Versand und vergütete pharmazeutische Dienstleistungen.

Die Apotheken vor Ort sind für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung, das hat gerade die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land.

So äußerte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sich zu den verabschiedeten Maßnahmen.

Einige der neuen Regelungen im Überblick:

  • Egal, ob sie ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel vor Ort oder über eine EU-Versandapotheke bestellen: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen den gleichen Preis. Rabatte und Boni sind nun auch für Versandapotheken nicht mehr zulässig. Verstöße kosten bis zu 50 000 Euro.
  • Neue pharmazeutische Dienstleistungen sollen vergütet werden, dafür stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Welche Leistungen das sind, sollen der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen noch aushandeln. Möglichkeiten sind die intensive pharmazeutische Beratung krebskranker Kunden oder von Kunden, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
  • Botenlieferungen an gesetzlich Krankenversicherte werden mit 2,50 Euro pro Tag und Lieferort vergütet.
  • Versandarzneimittel müssen so gepackt, transportiert und zugestellt werden, dass ihre Qualität gesichert bleibt. Das betrifft insbesondere die Temperatur. Diese Regelung gilt nun auch für Versender aus dem EU-Ausland und anderen Vertragsstaaten des EU-Wirtschaftsraums.
  • Unter bestimmten Auflagen werden automatisierte Arzneimittel-Ausgabestationen zugelassen: Sie müssen sich innerhalb der Betriebsräume einer Apotheke befinden. Soll die Abholung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich sein, muss auch dann ein Zugang zur Station gewährleistet sein. Personal der Apotheke muss die Station bestücken. Der Kunde muss das Arzneimittel zuvor bestellen und die Apotheke muss das Rezeptoriginal vorliegen haben. Jede Bestellung muss einzeln verpackt und mit Name und Anschrift des Kunden versehen werden.

Eine Schnäppchenjagd im Internet und die Apotheke vor Ort nur im Notfall – das wird das System kollabieren lassen.

Kritik und Diskussion
Ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel hingegen wurde abgelehnt, dies war der SPD ein besonderes Anliegen. SPD und FDP finden es außerdem fragwürdig, ob der Europäische Gerichtshof dem Boni-Verbot zustimmen wird, möglicherweise verletze es EU-Vertragsrecht. Dem stimmen auch die Grünen zu, die sich erhofft hatten, man könne die Attraktivität des Berufs steigern. Die Apotheke vor Ort sei der Kern guter Patientenversorgung mit Medikamenten und mit Rat und Tat. Das VOASG erfülle diese Ansprüche nicht. Der Linken geht das Gesetz nicht weit genug: Eine Schnäppchenjagd im Internet und die Apotheke vor Ort nur im Notfall – das werde das System kollabieren lassen. Die Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen sei nur dazu da, „den Apothekerverband zu befrieden“. Die CDU hält dagegen: „Die Apotheker hätten ein Rx-Versandverbot erwartet, aber nicht die Patienten“, man müsse Realitäten anerkennen.

Hier erfahren Sie mehr zur Entstehung des VOASG:
Vorbehalte gegen das Apothekenstärkungsgesetz
Botendienst-Vergütung wird verlängert

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/nach-4-jahren-bundestag-winkt-voasg-durch-apothekenstaerkungsgesetz/ 
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/10/29/bundestag-beschliesst-voasg/ 

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