Rezeptabrechnung | Aufsichtsbehörde
WUSSTE DIE BAFIN SCHON 2019 VON DER AVP-INSOLVENZ?
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Diesen sehr unbestimmten Hinweis vom November 2019 habe der Tippgeber am 14. Januar 2020 konkretisiert, heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die BaFin sei dem unverzüglich nachgegangen. Ende März habe die BaFin Kontakt zur zuständigen Staatsanwaltschaft aufgenommen. Zuerst hatte der „Spiegel“ über die Antwort berichtet.
Die BaFin hatte im September einen Sonderbeauftragten zur Führung der Geschäfte der AvP entsandt, als Apotheker bereits seit Tagen auf ihr Geld warteten. Der Sonderbeauftragte meldete die Insolvenz an. Zudem erstattete die Finanzaufsicht Strafanzeige, worauf die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts des Bankrotts aufnahm. Dem Finanzministerium zufolge sind von der AvP-Insolvenz nach derzeitigem Kenntnisstand rund 3100 Apotheker und andere Kunden betroffen. Über die Höhe der Verbindlichkeiten könnten noch keine belastbare Aussagen gemacht werden.
„Die BaFin hat bei der AvP-Insolvenz als Aufsichtsbehörde versagt“, kritisierte der FDP-Gesundheitspolitiker Wieland Schinnenburg. Sie habe besorgniserregende Vorgänge wie die Entlassung eines Geschäftsleiters und die Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers nicht zum Anlass genommen, tätig zu werden. Teilweise habe sie Sachverhalte erst aus der Presse erfahren.
Nach Angaben des Finanzministeriums sind bei der BaFin mittlerweile Hinweise mit Bezug zu anderen Apothekenabrechnungsstellen eingegangen. Sie seien mutmaßlich durch die Medienberichterstattung über Fall AvP ausgelöst worden. Die BaFin nehme diese Hinweise ernst und gehe ihnen nach, heißt es in der Antwort weiter.
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Quelle: dpa