Schwangerschaft und Geburt
PTA-Fortbildung

Schwangere gut beraten

Mit dem positiven Schwangerschaftstest beginnt für werdende Eltern eine aufregende Zeit. Zugleich ist vieles zu bedenken. Welche Beschwerden sind zu erwarten? Was sollte die Schwangere zu sich nehmen und worauf besser verzichten? So beraten Sie schwangere Kundinnen kompetent.

24 Minuten

Es dauert etwa 280 Tage oder 40 Wochen oder zehn Monate bis das Kind das Licht der Welt erblickt. Wird es vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche (SSW) geboren, sprechen Ärzte von einer Frühgeburt. Den genauen Geburtstermin ermittelt der Arzt nach der Naegele’schen Regel.

Das Verfahren geht von einem Standardzykluslänge von 28 Tagen aus und legt für die Berechnung den ersten Tag der letzten Regelblutung (Menstruation) zugrunde. Von diesem werden drei Monate zurückgerechnet und dann sieben Tage und ein Jahr hinzuaddiert. Alternativ können nach der vereinfachten Rechenformel vom ersten Tag der letzten Menstruation neun Monate und sieben Tage hinzugerechnet werden.

Lernziele

Lernen Sie in dieser von der Bundesapothekerkammer akkreditierten Fortbildung unter anderem

+ wichtige Schwangerschaftskomplikationen kennen,
+ was eine Risikoschwangerschaft ist,
+ wo Sie Informationen bei Fragen rund um die Einnahme von Arzneimitteln während der Schwangerschaft erhalten,
+ welche Nährstoffe in der Schwangerschaft kritisch sind,
+ Grundregeln zur Ernährung während der Schwangerschaft,
+ welche Impfungen eine Schwangere erhalten darf und sollte,
+ bei welchen Alarmsignalen Sie eine Schwangere zum Arzt schicken sollten.

40 runde Wochen: Wann entwickelt sich was?

Die Schwangerschaft wird in drei Drittel, die Trimena (Einzahl: Trimenon), unterteilt. Während des ersten Schwangerschaftsdrittels (1. bis 12. SSW) erfolgt die große hormonelle Umstellung, die sich bei der werdenden Mutter durch spannende Brüste, Unwohlsein bis hin zu Übelkeit und Erbrechen und mit starker Müdigkeit über den ganzen Tag hinweg bemerkbar macht. Zugleich entwickelt sich in dieser Zeit der Embryo, weshalb man auch von der Embryonalzeit spricht.

Mit vier Wochen ist der Embryo bereits wenige Millimeter groß und wiegt fast ein Gramm. Sein Herz beginnt ab dem Ende der fünften Woche zu schlagen und in der siebten Woche sind die Arm- und Beinknospen zu erkennen. Im ersten Trimenon werden zudem die Organe des Kindes angelegt. In diesem Zeitraum ist der kindliche Organismus besonders empfindlich und kann auf fruchtschädigende Noxen (z. B. Alkohol, Nikotin, Medikamente) mit Fehlbildungen reagieren. Diese können von partiellen Schäden (z. B. Spaltbildungen oder Herz- und Gefäßanomalien) bis zum Fehlen eines Organs (z. B. des Gehirns bei der Anenzephalie) reichen.

Die Schwangerschaftsdrittel
Erstes Trimenon: 1. bis 12. SSW
Zweites Trimenon: 13. bis 24. SSW
Drittes Trimenon: 24. bis 30. SSW

 

Im zweiten Trimenon (13. bis 24. SSW) hat der Körper die hormonelle Umstellung bewältigt und die Schwangere fühlt sich meist wohl und fit. Die embryonale Entwicklung ist nun abgeschlossen und das Ungeborene wird von jetzt an bis zur Geburt als Fetus bezeichnet. Dieser wächst jetzt rasch. In der Mitte des vierten Monats misst er bereits neun Zentimeter und ist 50 Gramm schwer, was sich auch am Bauch der Schwangeren mit deutlichen Rundungen bemerkbar macht. Ab der 18. SSW spürt die werdende Mutter erste Kindsbewegungen.

Etwa ab der 26. Woche reifen im dritten Trimenon (24. bis 40. SSW) die Lungen des Ungeborenen, eine wichtige Voraussetzung für gute Überlebenschancen bei einer frühzeitigen Geburt. In den letzten Wochen legt der Fetus kontinuierlich an Gewicht zu (etwa 200 Gramm pro Woche). Ab der 33. SSW beginnt das Kind auf die Blase zu drücken und kann einen unwillkürlichen Urinabgang hervorrufen. Auch sonst werden die letzten Wochen für die werdende Mutter körperlich strapaziöser. Typische Schwangerschaftsbeschwerden, über die fast alle Schwangeren in den letzten Wochen klagen, sind Sodbrennen, Verstopfung sowie schwere Beine.

Untersuchungen während der Schwangerschaft

Während der gesamten Zeit führt der Gynäkologe zur Kontrolle des Schwangerschaftsverlaufs routinemäßig mehrere Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen durch (z. B. Bluttests, Basis-Ultraschall). Potenzielle Risiken für Mutter und Kind lassen sich so erkennen und gegebenenfalls frühzeitig behandeln. Auf welche Untersuchungen Schwangere ein Anrecht haben und wann diese genau erfolgen, ist in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Beispielsweise wird bei jeder Schwangeren auf das Vorliegen bestimmter Infektionen (z. B. HIV, Lues, Hepatitis B, Chlamydien), Erkrankungen (z. B. Gestationsdiabetes) oder Mangelzustände (z. B. Eisen) getestet. 

Besteht der Verdacht auf eine Auffälligkeit in der Entwicklung des ungeborenen Kindes, kann der Arzt mit speziellen vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik) nach Hinweisen auf Chromosomenabweichungen, mögliche Fehlbildungen und erblich bedingte Erkrankungen beim Ungeborenen fahnden. Dabei werden nicht-invasive Methoden von den invasiven Verfahren unterschieden.

  • Der Nackentransparenz-Test („Nackenfalten-Ultraschall“) oder
  • spezielle Bluttests (z. B. im Rahmen des Ersttrimester-Tests) greifen beispielsweise nicht in den Körper ein.
  • Hingegen sind eine Chorionzottenbiopsie (Plazenta-Punktion),
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
  • und die Nabelschnur-Punktion (Chordozentese)

mit dem Eingriff in den Körper der Mutter und somit auch mit einem erhöhten Risiko für eine Fehlgeburt verbunden. Die Krankenkassen übernehmen pränataldiagnostische Untersuchungen in der Regel nur, wenn der Arzt im Laufe der regulären Vorsorgeuntersuchungen Anzeichen dafür entdeckt hat, dass die kindliche Entwicklung beeinträchtigt sein könnte. Ansonsten müssen die speziellen vorgeburtlichen Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) von der Schwangeren selbst bezahlt werden. Ausnahme ist die Amniozentese, auf die alle Frauen über 35 Jahren einen Anspruch haben.

×