Licht ins Dunkel
16 Minuten
- 1Anspruch und Belieferung
- 2Hilfsmittelrezept
- 3Produktgruppen
- 4Kosten
- 5Vertragsdschungel
- 6Fortbildung
01. Mai 2020
Vielzahl von Produktgruppen Derzeit sind rund 30 000 Artikel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, für die die GKV die Kosten übernimmt. Diese Hilfsmittel weisen festgelegte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale auf und erfüllen bestimmte Sicherheitsanforderungen. Entsprechend ihrer Funktionen und Einsatzgebiete sind die unterschiedlichen Produkte 33 Produktgruppen zugeordnet. Dazu zählen beispielsweise Inkontinenzhilfen (z. B. Inkontinenzeinlagen oder -vorlagen), Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z. B. Kompressionsstrümpfe) oder Messgeräte für Körperzustände und -funktionen (z. B. Blutzucker- oder Blutdruckmessgeräte).
Zudem erfolgt eine Untergliederung nach Anwendungsort (z. B. Bein), Untergruppen (z. B. Kompressionsstrumpf zur Minderung von Venenleiden), Produktarten (z. B. Kompressionsstrumpf zur Minderung von leichten bis mittleren Venenleiden) und Einzelprodukten (bestimmtes Produkt einer bestimmten Firma, z. B. mediven elegance). Diese Gliederung spiegelt sich in der vierteiligen aus zehn Stellen bestehenden Identifikationsnummer (Hilfsmittelpositionsnummer) wieder, die jedes Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis eindeutig kennzeichnet. Die ersten sieben Ziffern sind relevant für die Verordnung. Sie bezeichnen die Produktgruppe, den Anwendungsort, die Untergruppe sowie die Produktart und sind jeweils durch Punkte getrennt.
In diesem Beispiel wäre dies 17.06.03.0 für 17 = Produktgruppe „Kompressionsstrumpf “, 06 = Anwendungsort „Bein“, 03 = Untergruppe „Kompressionsstrumpf zur Minderung von Venenleiden“, 0 = Produktart „Schenkelstrümpfe KKL I, Serienfertigung = Kompressionsstrumpf zur Minderung von leichten bis mittleren Venenleiden“. Die nähere Bezeichnung des Einzelproduktes, also eines bestimmten Artikels einer bestimmten Firma, kann durch drei weitere Ziffern spezifiziert werden, muss aber nicht. In unserem Beispiel wäre das 17.06.03.0 055, also die 055 für mediven elegance. Nach den Hilfsmittelrichtlinien sind die Ärzte angehalten, „generisch“ zu verordnen, das heißt nur die Produktart (z. B. Schenkelstrümpfe KKL I, Serienfertigung) oder die entsprechende 7-stellige Hilfsmittelpositionsnummer (z. B. 17.06.03.0) auf dem Rezept aufzuführen. Das Einzelprodukt soll dann von der Apotheke wirtschaftlich ausgewählt werden.
Pflegehilfsmittel Im Hilfsmittelverzeichnis ist zudem ein Pflegehilfsmittelverzeichnis mit Pflegehilfsmitteln aus sechs Produktgruppen integriert. Zu Pflegehilfsmitteln zählen Geräte (z. B. Pflegebett) oder zum Verbrauch bestimmte Mittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Für diese übernimmt die Pflegeversicherung für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad bis zu einer gewissen Höhe die Kosten (derzeit monatlich bis zu 40 Euro). Gesetzliche Grundlage hierfür ist der zwischen DAV und den Spitzenverbänden der Pflegekassen geschlossene Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (§ 78 Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 2 SGB XI).
Pflegehilfsmittel benötigen im Gegensatz zu den Hilfsmitteln keine ärztliche Verordnung. Hier reicht ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegeversicherung aus, in dem mitgeteilt wird, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden. Die Apotheke kann die Pflegehilfsmittel abgeben, wenn der Versicherte die Bestätigung über die Kostenübernahme der Pflegeversicherung in der Apotheke vorlegt. Dabei handelt es sich um ein bestimmtes Formular, auf dem die genehmigten Pflegehilfsmittel aufgelistet sind (Anlage 4 des Vertrages). Das normale Rezept ist hingegen keine Grundlage für die Abgabe von Pflegehilfsmitteln.
Der Pflegebedürftige oder der Empfänger der Leistungen muss wiederum auf einem anderen dafür vorgesehenem Formular (Anlage 2 des Vertrages) die Erklärung über den Erhalt eines Pflegehilfsmittels ausfüllen und unterschreiben, wobei in der Apothekenpraxis das Ausfüllen meist von einem Apothekenmitarbeiter erfolgt. Das unterschriebene Formular dient als Abrechnungsgrundlage und muss an das Rechenzentrum gesandt werden. Einige Kassen verlangen auch, dass zusätzlich zur Abrechnung die Kostenübernahmeerklärung über die Rechenzentren an die Kostenträger übermittelt wird.
Online-Service Alle Hilfsund Pflegehilfsmittel sind im Internet unter hilfsmittel.gkvspitzenverband. de einsehbar. Mit Hilfe der webbasierten Anwendung können Interessierte einfach und gezielt ein Hilfsmittel suchen oder sich allgemein über mögliche Produkte informieren. Die abrufbaren Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses umfassen technische Angaben, Qualitätsanforderungen, Detailinfos zu den jeweiligen Produktgruppen, Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten sowie die jeweiligen einzelnen Hilfsmittel einer Produktart.
Beispiel: Produktgruppe „Absauggeräte“. Hier findet man folgende Angaben:
- Die Produktgruppe beinhaltet die Produktuntergruppen: Sekret-Absauggeräte, netzabhängig; Sekret-Absauggeräte, netzunabhängig und Milchpumpen sowie das jeweilige Zubehör.
- Sekret-Absauggeräte bestehen aus einer wartungsfreien Absaugpumpe, einem Schlauchleitungssystem und einem Sekretbehälter. Bei Betrieb erzeugt die elektromotorische Pumpe einen Unterdruck. Mittels eines Einmal-Absaugkatheters (Zubehör), der an das Schlauchleitungssystem angeschlossen wird, wird das Bronchialsekret in den Sekretbehälter geleitet und dort gesammelt. In der Regel kann der Unterdruck – bei verschlossenem Absaugschlauch – an einem Manometer abgelesen werden. Der einzusetzende Unterdruck variiert u. a. in Abhängigkeit vom Alter der Versicherten und der Konsistenz des Bronchialsekrets.
- Milchpumpen zum Abpumpen der Muttermilch werden sowohl bei Stillproblemen der Mutter als auch bei Saug- und Trinkproblemen des Kindes angewendet. Die Milch wird abgepumpt, gesammelt und in der Regel anschließend mit Hilfe einer Flasche an den Säugling gefüttert. Da die für den Stillvorgang erforderliche Milchabgabe erst durch das rhythmische Saugen des Babys angeregt wird, wird mit Hilfe einer Milchpumpe der natürliche Saugrhythmus (Saugphase, Entspannungsphase, Schluckphase) nachgebildet.