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- 1Immunsystem
- 2Lebensimpfstoff
- 3Totimpfstoff
- 4Impfverhalten
- 5Schwangerschaft und Stillzeit
- 6Fortbildung
01. März 2020
Transport und Lagerung Impfstoffe sind Kühlartikel, wobei Kühlware, die „kühl zu lagern“ ist von Kühlware, die „kühlkettenpflichtig“ ist, unterschieden werden muss. Die Unterschiede liegen in der lückenlosen Kühlung, die bei einer Kühlkettenpflicht vorgeschrieben ist. Prinzipiell müssen alle Impfstoffe bei zwei bis acht Grad Celsius im Kühlschrank vor Frost geschützt und im Dunkeln gelagert werden. Die meisten Totimpfstoffe gehören zur Gruppe der „kühl zu lagernden“ Impfstoffe. Hier erfolgt in der Regel der Transport vom Hersteller oder Großhändler zu den Apotheken in Kühlboxen, wobei eine kurzzeitige ungekühlte Lagerung oder ein kurzer ungekühlter Transport, beispielsweise auf dem Weg zwischen Apotheke und Arztpraxis möglich ist. Kommt es jedoch mehrfach zur Überschreitung der vorgeschriebenen Lagertemperatur, kann eine Wirkminderung eintreten. Außerdem sollte eine höhere Temperatur als Raumtemperatur über einen längeren Zeitraum vermieden werden.
Anders bei kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln, diese sind gegenüber einer Erwärmung über acht Grad Celsius extrem empfindlich. Hersteller garantieren deshalb nur bei eingehaltenen Transport- und Lagertemperaturen die Wirksamkeit des Impfstoffes. Das bedeutet für diese Artikel, dass sie wirklich lückenlos vom Hersteller bis zur Anwendung zwischen zwei bis acht Grad Celsius transportiert und gelagert werden müssen. Die Abgabe in der Apotheke an den Kunden erfolgt in einer Kühlbox mit dem Hinweis, den Impfstoff zu Hause in den Kühlschrank zu lagern, nicht einzufrieren und erneut auf dem Weg zur Arztpraxis in eine Kühlbox zu packen. Diese Kühlkettenpflicht besteht bei Lebendimpfstoffen, also Impfstoffen gegen Mumps, Masern, Röteln und Varizellen. Auch in der Arztpraxis muss der Impfstoff vor Anbruch zwischen zwei bis acht Grad Celsius im Kühlschrank gelagert werden. Impfstoffzubereitungen sind zur einmaligen Anwendung vorgesehen und Reste müssen verworfen werden. Sollte eine Zubereitung nötig sein, muss diese innerhalb einer Stunde nach Fertigstellung verbraucht werden.
Impfen in Schwangerschaft und Stillzeit Der Nestschutz wird auch als Mutter-Kind-Immunisierung oder Leihimmunität bezeichnet und beschreibt die Weitergabe von Antikörpern von Mutter zum Kind. Das kann zum einen in der Schwangerschaft über die Plazenta erfolgen oder während der Stillzeit über die Muttermilch. Der Antikörpertiter der Mutter wurde nach durchlaufenen Infektionen oder durch Impfungen aufgebaut und hält einige Wochen bis Monate nach der Geburt und während der Stillphase an. Der Nestschutz schützt jedoch nicht vor jeder Infektionskrankheit. Deswegen sind die von der STIKO empfohlenen Impfungen sinnvoll. In der Schwangerschaft kontraindiziert sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie die Impfstoffe gegen Röteln, Masern- Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen.
Die Gelbfieberimpfung darf nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen. Wenn möglich, sollte der Eintritt einer Schwangerschaft erst im Abstand von vier Wochen nach der Verabreichung eines Lebendimpfstoffes erfolgen. Impfungen mit Totimpfstoffen gegen beispielsweise Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B können ab dem zweiten Trimester verabreicht werden. Die Grippe-Schutzimpfung wird ausdrücklich in der Schwangerschaft empfohlen. In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen erhalten. Eine Gelbfieber-Impfung ist während der Stillzeit absolut kontraindiziert. Um die Impfwirkung zu erhöhen, soll eine Stunde vor und nach einer Rotavirus-Impfung nicht gestillt werden.
Warum gibt es heute so viele Impfgegner? Das Land ist gespalten. Als häufigster Grund wird immer wieder die Angst vor Impfschäden genannt. Doch auch hier sprechen Zahlen eine eindeutige Sprache. Für Masern gilt, dass weniger als eine Person mit einem Impfschaden unter einer Millionen Geimpften auftritt, aber bei 1000 an Masern Erkrankten eine Person eine Enzephalitis entwickelt, die in 25 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Das mögliche Risiko einen Impfschaden zu erleiden, liegt also um ein Vielfaches niedriger als das Risiko an Masern zu erkranken und daran zu sterben. Nach Angaben der WHO wurden 2018 weltweit etwa 350 000 Masern-Erkrankungen gemeldet, während im ersten Halbjahr 2019 die Zahl der Masernfälle in 182 Ländern auf fast 365 000 anstieg. Ansteigende Tendenzen zum Vorjahreszeitraum gab es auch in der Afrikaregion, und zwar um 900 Prozent, in der Westpazifikregion um 230 Prozent und um 120 Prozent in Ländern der Europäischen Union, Russland, Türkei, Israel und in den in Asien liegenden Ländern Usbekistan und Aserbaidschan.
Im Dezember 2019 wurde im deutschen Bundesrat das Gesetz zur Masern-Impfpflicht verabschiedet. So gilt ab dem 1. März 2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 die verpflichtende Masern-Impfung für Kinder, Geflüchtete und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen. Ansonsten setzt der Staat weiterhin auf Freiwilligkeit, forciert die Aufklärung zu den Erkrankungen und deren Folgen sowie die Information zu Impfstoffen, Impfschemen oder den möglichen Nebenwirkungen. Wissenschaftler entwickelten dazu das sogenannte „5C-Modell“, bei dem psychologische Gründe, die unser Impfverhalten maßgeblich beeinflussen, gezielt angesprochen werden sollen, um die Impfraten zu erhöhen (Confidence – Vertrauen in die Vakzine; Complacency – individuell wahrgenommene Krankheitsrisiko; Constraints – Barrieren im Alltag; Calculation – eigenes Informationsbedürfnis; Collective Responsibility – Verantwortungsgefühl für die Gemeinschaft). Auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes findet sich unter dem Stichwort „Impfkalender“ die komplette Aufstellung der empfohlenen Impfungen.
Bärbel Meißner,
Apothekerin
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