Desinfektion | Beratung
FLÄCHENDESINFEKTIONSMITTEL: WAS SOLL WIE LANGE EINWIRKEN?
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Seit Anfang April dürfen Apotheken auch Flächendesinfektionsmittel herstellen. Die Allgemeinverfügung erlaubt dies bis vorerst zum 30. September. Es stehen drei Rezepturen zur Verfügung. Für alle gilt, dass die Lösungen nicht aufgesprüht werden sollen, denn ein Spray ist weniger wirksam und die entstehenden Aerosole können gesundheitsschädlich sein. Stattdessen wird ein Einmaltuch begossen und die Oberfläche damit vollständig benetzt (Wischdesinfektion). Während der Einwirkzeit durchdringt das Desinfektionsmittel vorhandene Keime. Anschließend wird die Fläche noch einmal abgewischt, und zwar in Bahnen, nicht in Kreisen. Gerade Arbeitsflächen am besten von der Kante weg, also von hinten nach vorne abwischen.
Wer bekommt das Flächendesinfektionsmittel?
Lösungen zur Oberflächendesinfektion sollen nur an berufsmäßige Verwender abgegeben werden. Das sind Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen. Auch Einrichtungen der öffentlichen Versorgung wie Rathäuser und Gesundheitsämter dürfen das Mittel beziehen.
Welche Rezepturen sind zugelassen?
• Ethanol 80 Prozent (v/v) in wässriger Lösung zur Behandlung von Flächen bis zwei Quadratmetern
• Natriumhypochlorit 0,5 Prozent (m/m) in wässriger Lösung
• Chloramin-T 2,5 Prozent (m/m) in wässriger Lösung
Kennzeichnung und Beratung
Die Ethanol-Lösung darf nur auf bis zu zwei Quadratmetern angewendet werden, da bei größeren Flächen Brand- und Explosionsgefahr besteht. Da das Desinfektionsmittel sich rasch verflüchtigt, muss es großzügig aufgetragen werden. Einige Oberflächen wie Acrylglas werden durch Ethanol angegriffen und können blind werden, die Materialbeständigkeit sollte der Anwender an einer unauffälligen Stelle testen. Die Einwirkzeit beträgt nur 15 Minuten. Auf das Etikett gehört Folgendes:
„Gebrauchsfertiges alkoholisches Desinfektionsmittel zur Behandlung von Flächen bis 2 m2 Nicht verdünnen! Einwirkzeit 15 Minuten. Die Lösung auf ein Einmaltuch gießen und die Flächen vollständig benetzen. Die Flächen nicht trocken reiben. Nicht auf heißen Flächen oder an unter Spannung stehenden elektrischen Geräten anwenden. Alkoholempfindliche Materialien (z.B. Acrylglas) vorher auf ihre Beständigkeit prüfen."
Die Einwirkzeit der Natriumhypochlorit-Lösung ist mit 30 Minuten schon etwas länger. Da das Abreiben der zu desinfizierenden Gegenstände für die Wirkung notwendig ist, ist eine Tauchdesinfektion nicht möglich. So wird die Lösung gekennzeichnet:
„Gebrauchsfertiges Flächendesinfektionsmittel nicht verdünnen! Die Lösung auf ein Einmaltuch gießen und die Flächen vollständig benetzen. Die Anwendung ist gegen behüllte Viren durchzuführen und darf nur auf nicht-verschmutzten, trockenen Oberflächen erfolgen. Bei Verschmutzung der Oberfläche ist diese vor der Desinfektion zu reinigen. Die Mindestkontaktzeit beträgt 30 Minuten. Auf Materialverträglichkeiten ist zu achten."
Die Chloramin-T-Lösung muss ganze zwei Stunden lang einwirken. Da in dieser Zeit viel von der wässrigen Grundlage verdunstet, muss dieses Desinfektionsmittel großzügig aufgetragen werden. Da das Einatmen Allergien und asthmaähnliche Beschwerden auslösen kann, muss der Raum während der Einwirkzeit gut belüftet sein und nach Möglichkeit sollten sich keine Personen darin aufhalten. Die Beschriftung lautet:
„Gebrauchsfertiges Desinfektionsmittel zur Behandlung von Flächen nicht verdünnen! Die Lösung auf ein Einmaltuch gießen und die Flächen vollständig benetzen. Einwirkzeit 120 Minuten."
Die Rezeptur gewinnt damit weiter an Bedeutung für die Versorgung während der Corona-Pandemie. Die Nachfrage nach Händedesinfektionsmitteln hat sich noch nicht gelegt, auch für Paracetamol stehen neue NRF-Hinweise zur Verfügung. Mit der Herstellung von Flächendesinfektion für andere systemrelevante Einrichtungen stellen die Vor-Ort-Apotheken erneut ihren Wert unter Beweis.
Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin
Quelle: apotheke adhoc