Ein Kleinkind bekommt die Nase geputzt.
Kleine Schnupfnase: Muss ein erkältetes Kind auf SARS-CoV-2 getestet werden? © photographer / iStock / Getty Images Plus

Quarantäne | Antikörpertest

SCHULKINDER: WAS TUN BEI ERKÄLTUNGSANZEICHEN?

Die Beschwerden eines leichten Covid-19-Verlaufs lassen sich nicht von einer Erkältung unterscheiden. Muss man sein Kind also auf das Coronavirus testen lassen, wenn es Anzeichen eines Atemwegsinfekts zeigt? Wann darf es in die Schule oder Kita zurück?

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Bei jüngeren Kindern, die erst seit kurzem in den Kindergarten gehen, sind eine laufende Nase, Halskratzen und leichter Husten teilweise Dauerbegleiter. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt für Covid-19 folgende Anfangssymptome an: Fieber, Husten, eventuell Atemnot, Riechstörungen, Halsschmerzen und Abgeschlagenheit, außerdem Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Übelkeit und Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündungen, Hautausschläge und Lymphknotenschwellungen. „Die Symptomatik von Patienten mit Covid-19 ist unspezifisch, und ähnelt der vieler anderer respiratorischer Erkrankungen.“, folgert das RKI in einem Schreiben.

Einerseits fürchten die Schulen, dass Corona-infizierte Kinder leichtfertig in die Schule oder Kita geschickt werden, andererseits kämen Kinderarztpraxen schnell ans Ende ihrer Kapazitäten, würden Kinder wegen jedes kleinen Infekts vorstellig werden. Da es noch keine einheitliche Regelung gibt, wie mit erkälteten Kindern umzugehen ist, haben die Fachgesellschaften der Kinder- und Jugendärzte eine Stellungnahme veröffentlicht, die klare Handlungsempfehlungen ausspricht.

Kranke Kinder oder Jugendliche in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder unklarem Hautausschlag gehören weder in die Kita noch in die Schule.

Dies stellen sie in ihrem Schreiben klar. Kitas und Schulen seien demnach berechtigt, kranke Kinder nach Hause zu schicken oder abholen zu lassen. Ob das Kind danach einen Arzt aufsucht, liege allein im Ermessen der Eltern. Ob ein Coronatest indiziert ist, entscheide allein die Gesundheitsbehörde oder der Arzt. Auch können Schulen und Kindergärten keinen Nachweis für einen negativen Test einfordern, bevor Kinder zurückkehren dürfen. Die einzige Ausnahme gilt, wenn ein Kind bereits an Covid-19 litt, ein positiver Test durchgeführt wurde (auch ohne Symptome) oder wenn ein Kind nach Kontakt mit einem Infizierten in Quarantäne war.

Handlungsempfehlung:
Wann sollen Kinderärzte auf SARS-CoV-2 testen?

• bei schlechtem Allgemeinbefinden und Symptomen einer Infektion, wenn keine andere Krankheitsursache festgestellt wurde
• wenn eine Gesundheitsbehörde den Test anordnet, um Infektionsketten nachzuvollziehen
Wann sollen sie nicht testen?
• bei Schnupfen mit oder ohne Husten (ohne Fieber)
• bei leichten Infektionen, die kürzer als drei Tage andauern.
• wenn bakterielle Erreger als Ursache des Infekts nachgewiesen wurden

In einigen Bundesländern verlangen die Kitas von Eltern vor der Rückkehr ihres Kindes eine schriftliche Bestätigung, dass ihr Kind seit 24 Stunden beschwerdefrei ist. Dies halten die Fachverbände für sinnvoll und empfehlen, solche Vereinbarungen in den Betreuungsvertrag aufzunehmen.

Die Gesellschaft für Virologie veröffentlichte ebenfalls eine Handlungsempfehlung, wünscht sich aber eine strengere Vorgehensweise: „Schüler mit einer akuten Atemwegsinfektion sollten auch bei milden Symptomen labordiagnostisch abgeklärt werden, wenn dies möglich ist, weil sie als Anzeiger von Übertragungsherden (Clustern) eine unverzichtbare Rolle in der Früherkennung von Schulausbrüchen spielen. Bis zum Testergebnis sollten sie dem Schulbetrieb fernbleiben.“ Die abweichenden Ansagen verunsichern nun viele Eltern.

Mehr zum Thema:
Ein Test-Kit für zu Hause könnte Eltern die Entscheidung erleichtern.

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

×