Berufspolitik
WAS VERSTEHT MAN UNTER ENTGELTUMWANDLUNG?
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Sich als PTA bei der Altersvorsorge allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen, wird in den meisten Fällen ein unbefriedigendes Resultat erzielen. Neben privater Altersvorsorge, Sparplänen, Aktien oder Fonds gibt es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.
Der Gesetzgeber hat einige Instrumente geschaffen, die die Attraktivität von privater und betrieblicher Altersvorsorge erhöhen sollen. Ein wichtiges Modell für Angestellte ist die Entgeltumwandlung, meist als Direktversicherung.
Entgeltumwandlung – was ist das?
Der Vorteil: Die Beiträge werden vom Bruttogehalt eingezahlt. Das heißt, der Gehaltsanteil, der an die Versicherung geht, wird nicht versteuert (Höchstgrenze 584 Euro im Monat) und ist auch nicht sozialversicherungspflichtig (bis zu 292 Euro monatlich). Als Mindestbetrag muss man im Jahr 2023 monatlich 21,22 Euro umwandeln. Im Ergebnis bedeutet das: Man spart die rund 20 Prozent der Sozialabgaben und zusätzlich seine persönliche Einkommensteuer.
Ein Beispiel: PTA Paulina M. möchte monatlich 100 Euro sparen. 100 Euro aus dem Bruttogehalt sind in ihrem Fall netto nur eine Gehaltsminderung um etwa 50 Euro. Und falls die PTA netto 100 Euro erübrigen kann, können in die Direktversicherung sogar deutlich mehr Euro pro Monat fließen.
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Für beide Parteien attraktiv
Auch Arbeitgebende sparen mit der Entgeltumwandlung etwa 20 Prozent Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag. Sie müssen deshalb die Verträge ihrer Beschäftigten mit zusätzlichen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bezuschussen, soweit tariflich nicht etwas anderes vorgesehen ist. Seit 2022 gilt das auch für Altverträge, die vor 2019 geschlossen wurden. Wer zum Beispiel 100 Euro aus dem Bruttogehalt in eine Direktversicherung einzahlt, bekommt von der Apothekenleitung noch einmal 15 Euro dazu, spart also 115 Euro monatlich für das Rentenalter an.
Noch besser ist es bei Arbeitsverhältnissen, für die der Bundesrahmentarifvertrag und damit auch der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gelten. Hier müssen Apothekenleitungen, abhängig von der wöchentlichen Stundenzahl, einen Arbeitgeberbeitrag für die Direktversicherung zahlen, der zwischen 10 Euro bei einer Arbeitszeit von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche und 27,50 Euro bei einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden zahlen. Zahlt die oder der Mitarbeitende auch selber noch einen Anteil in Form der Entgeltumwandlung, wird hierauf nach Tarif ein Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent fällig.
Das gilt auch für PKA-Auszubildende. In dem oben genannten Beispiel würden also neben den 100 Euro, die durch die PTA umgewandelt werden, bei einer Vollzeitstelle zusätzlich 27,50 Euro sowie 20 Prozent von 100 Euro, also insgesamt 47,50 Euro, durch die Apothekenleitung in die Direktversicherung eingezahlt. Insgesamt sind das 147,50 Euro – statt 115 Euro nach dem gesetzlichen Anspruch.
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